Stufen des Feuerwehrtauchens
Feuerwehrtauchen Stufe 1
Einsätze zur Rettung oder Bergung von Personen oder Gegenständen ohne technische Maßnahmen in risikofreien Gewässern. Maximale Tauchtiefe: 10 Meter.
Feuerwehrtauchen Stufe 2
Einsätze zur Rettung oder Bergung, inklusive einfacher technischer Maßnahmen (z.B. Befestigen von Seilen, Schrauben lösen). Maximale Tauchtiefe: 20 Meter.
Feuerwehrtauchen Stufe 3
Einsätze, die zusätzliche Ausrüstung und Ausbildung über Stufe 2 hinaus erfordern.
Anforderungen an Feuerwehrtaucher
- Mindestalter von 18 Jahren
- Abgeschlossene Grundausbildung
- Rettungsschwimmabzeichen in Silber
- Körperliche Eignung
- Regelmäßige Untersuchungen
- Erfolgreiche Tauchausbildung
- Teilnahme an Fortbildungen
Bart oder Koteletten, die den Maskendichtsitz beeinträchtigen, sowie bestimmte körperliche Merkmale, machen für das Tragen von Vollmasken ungeeignet. Eine Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger wird empfohlen.
Verantwortlichkeit und Aufgabenverteilung
Die Verantwortlichkeit für die Sicherheit und die Durchführung des Tauchdienstes liegt beim Träger der Feuerwehr, unterstützt vom Leiter der Feuerwehr. Die Aufgabenverteilung umfasst verschiedene Rollen, darunter:
Leiter des Tauchdienstes
- Verantwortungsbereich:
- Organisation und Überwachung des Tauchdienstes einschließlich Aus- und Fortbildung
- Kontrolle der Tauchdienstbücher
- Bestellung der Taucheinsatzführer
- Mindestvoraussetzungen:
- Kenntnisse im Tauchdienst
- Gruppenführer
Feuerwehrlehrtaucher
- Verantwortungsbereich:
- Aus- und Fortbildung im Tauchdienst durchführen
- Mindestvoraussetzungen:
- Ausbildung zum Feuerwehrlehrtaucher
- Gruppenführer
- Pädagogische Vorbildung
Taucheinsatzführer
- Verantwortungsbereich:
- Leitung und Verantwortung für den Taucheinsatz
- Mindestvoraussetzungen:
- Ausbildung zum Feuerwehrtaucher der Stufe 1, 2 oder 3 (Tauchtauglichkeit nicht mehr erforderlich)
- Gruppenführer
Feuerwehrtaucher
- Verantwortungsbereich:
- Gerätekontrolle vor dem Einsatz
- Führen des Tauchdienstbuches
- Meldung festgestellter Mängel
- Mindestvoraussetzungen:
- Ausbildung zum Feuerwehrtaucher der Stufe 1, 2 oder 3
Sicherheitstaucher
- Verantwortungsbereich:
- Gerätekontrolle vor dem Einsatz
- Zum sofortigen Einsatz zur Rettung des Feuerwehrtauchers bereit stehen
- Mindestvoraussetzungen:
- Ausbildung zum Feuerwehrtaucher der Stufe 1, 2 oder 3
Signalmann
- Verantwortungsbereich:
- Kontrolle der Tauchausrüstung
- Führen der Signalleine und ggf. des Luftzuführungsschlauches
- Bedienen der Sprecheinrichtung
- Überwachung des Tauchganges
- Mindestvoraussetzungen:
- Ausbildung zum Feuerwehrtaucher mind. der Stufe 1
- Tauchtauglichkeit nicht mehr erforderlich
Tauchgerätewart
- Verantwortungsbereich:
- Pflege, Wartung und Instandsetzung von Tauchgeräten
- Überwachung, Lagerung und Verwaltung von Tauchgeräten
- Führen des Gerätenachweises
- Geräteprüfungen und Terminüberwachungen
- Mindestvoraussetzungen:
- Atemschutzgerätewart (empfohlen)
- Sachkunde in der Tauchgerätetechnik