Zur Bekämpfung von Schadenfällen in Verbindung mit ABC-Gefahrstoffen und deren Beseitigung benötigen die Feuerwehren neben der allgemeinen Ausrüstung eine Sonderausrüstung. Art, Umfang und Standort der Sonderausrüstung bestimmen sich nach Aufgabenstellung und zu erwartenden Einsätzen.
Der Träger der Feuerwehr ist verantwortlich für die Sicherheit bei der Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und der sonstigen Sonderausrüstung. Bei der Durchführung der ABC-Einsätze, der Aus- und Fortbildung und der Überwachung der Fristen wird der Unternehmer vom Leiter der Feuerwehr unterstützt.
Der Leiter der Feuerwehr kann seine Pflichten, insbesondere bezüglich der Ausbildung der Einsatzkräfte sowie der Wartung und Prüfung der Ausrüstung, an Beauftragte innerhalb der Feuerwehr oder an geeignete Stellen übertragen. Verantwortlich für die Einhaltung der notwendigen Maßnahmen im ABC-Einsatz sowie die Auswahl der geeigneten Ausrüstung ist der Einsatzleiter.
Die Sonderausrüstung darf nur von ausgebildeten Einsatzkräften genutzt werden und gliedert sich in persönliche Schutzausrüstung und sonstige Sonderausrüstung.
Die persönliche Schutzausrüstung ist abhängig von der Schadenslage von jeder Einsatzkraft im Gefahrenbereich, vom jeweiligen Sicherheitstrupp sowie von jeder Einsatzkraft am Dekon-Platz zu tragen. Sie schützt die Person vor Inkorporation und Kontamination.
Für den sicheren ABC-Einsatz sind geeignete Atemschutzgeräte notwendig. In Abhängigkeit von der Lage können Filter- oder Isoliergeräte zum Einsatz kommen. Der Einsatz ist so zu planen, dass für eine Dekontamination ausreichend Atemluft im Gerät verbleibt.
Für den sicheren ABC-Einsatz ist geeignete Schutzkleidung erforderlich. Die PSA wird gemäß ihrer Schutzwirkung nach den Formen 1 bis 3 unterschieden:
Zur Erkundung und Eingrenzung der Gefahren an ABC-Einsatzstellen sind verschiedene Nachweisgeräte erforderlich:
Für die Probenahme oder Dokumentation sind geeignete Behälter und Dokumentationsmittel erforderlich.