Die Löschwasserversorgung ist ein zentraler Bestandteil des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes. Sie umfasst sämtliche Maßnahmen und technischen Einrichtungen, die notwendig sind, um im Brandfall ausreichend Wasser für die Brandbekämpfung bereitzustellen. Ziel ist es, eine schnelle und wirksame Brandbekämpfung durch die Feuerwehr zu gewährleisten und Schäden zu minimieren.
Diese erfolgt in der Regel über das öffentliche Trinkwassernetz, das durch Hydranten ergänzt wird. Diese Entnahmestellen stehen der Feuerwehr im Einsatzfall zur Verfügung und sind flächendeckend installiert.
Wenn das öffentliche Netz nicht ausreicht oder nicht verfügbar ist, kommen alternative Wasserquellen zum Einsatz, beispielsweise Löschwasserbrunnen, Zisternen, Behälter oder offene Gewässer wie Teiche, Seen oder Flüsse.
Die benötigte Menge an Löschwasser wird durch technische Regelwerke (z. B. DIN-Normen, Feuerwehr-Dienstvorschriften) sowie landesrechtliche Vorschriften bestimmt. Diese Anforderungen sind Teil des Brandschutzkonzepts und abhängig von Risikoklasse, Bebauung und Nutzung.
Entnahmestellen müssen in ausreichender Anzahl, gut zugänglich und ganzjährig funktionsfähig (z. B. frostsicher) sein.
Zur Entnahme werden Überflurhydranten (sichtbar) und Unterflurhydranten (im Boden eingelassen) eingesetzt. Beide müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden.
Offene Wasserstellen können als ergänzende Löschwasserquelle genutzt werden. Voraussetzung ist eine geeignete Zufahrt und Aufstellfläche für Feuerwehrfahrzeuge.
Kommunen sind verpflichtet, eine bedarfsgerechte Löschwasserversorgung sicherzustellen (§ 3 Abs. 1 Brandschutzgesetz NRW, sinngemäß auch in anderen Bundesländern).
Häufig betreiben Wasserwerke das Netz und stellen auch die Hydranteninfrastruktur bereit.
Die Wartung und Funktionskontrolle der Anlagen obliegt den Gemeinden oder beauftragten Unternehmen.
Für größere oder besondere bauliche Anlagen ist ein Brandschutzkonzept erforderlich, in dem die Löschwasserversorgung detailliert nachgewiesen wird.
Löschwasser wird nicht nur zur Brandbekämpfung benötigt, sondern auch zur Unterstützung anderer Aufgaben im Katastrophen- und Zivilschutz.
Alle Komponenten der Löschwasserversorgung müssen regelmäßig auf Funktion und Zustand überprüft werden, z. B. durch Druckproben oder Sichtkontrollen.