Löschanlagen sind technische Systeme, die bei einem Brand automatisch oder manuell ausgelöst werden und diesen mithilfe spezieller Löschmittel bekämpfen. Sie dienen dem Schutz von Personen, Sachwerten und der Aufrechterhaltung von Betriebsabläufen. Eingesetzt werden sie unter anderem in Rechenzentren, Industrieanlagen, Kaufhäusern sowie Wohngebäuden. In Nordrhein-Westfalen (NRW) unterliegen sie den Vorgaben der Bauordnung und den geltenden Brandschutzbestimmungen. Eine regelmäßige Prüfung durch sachverständige Stellen ist vorgeschrieben.
Diese Anlagen gehören zu den am häufigsten eingesetzten Löschsystemen, vor allem in Verkaufsstätten und Wohngebäuden. Bei einem Temperaturanstieg öffnen sich einzelne Sprinklerköpfe, die gezielt Wasser freisetzen, um den Brand zu löschen oder dessen Ausbreitung zu verhindern.
Gasbasierte Löschsysteme arbeiten mit gasförmigen Löschmitteln wie CO₂, Stickstoff oder Argon. Sie unterdrücken den Brand, indem sie den Sauerstoffgehalt in der Luft senken oder chemisch auf den Verbrennungsprozess einwirken.
Diese Systeme setzen Kohlendioxid ein, das den Sauerstoff verdrängt und so den Brand erstickt. Besonders geeignet sind sie für Bereiche, in denen Wasser oder andere Mittel Schäden verursachen könnten – etwa in Serverräumen oder Archiven. Achtung: CO₂ ist für Menschen gesundheitsschädlich und darf daher nur in unbelegten Bereichen eingesetzt werden.
Stickstoff reduziert den Sauerstoffanteil in der Luft und unterbindet dadurch die Verbrennung. Das Gas ist ungiftig und wird daher gerne in Bereichen mit Personenaufenthalt verwendet.
Argon ist ein inertes, rückstandsfreies und elektrisch nicht leitfähiges Gas. Dadurch eignet es sich hervorragend für den Einsatz in sensiblen Bereichen wie Elektronikanlagen oder bei Metallbränden.
Bei diesen Systemen wird ein spezielles Löschpulver durch Druckgas – meist Stickstoff – verteilt. Das Pulver wirkt auf unterschiedliche Brandarten und ist besonders wirksam bei Bränden elektrischer Geräte oder Anlagen. Aufgrund der starken Staubentwicklung ist ihr Einsatz allerdings auf bestimmte Bereiche begrenzt.
Zusammenfassend sind Löschanlagen unverzichtbare technische Einrichtungen, die in NRW sowohl zur Gebäudesicherung als auch zur Erhöhung der Personensicherheit wesentlich beitragen.