G26.3-Untersuchung: Atemschutztauglichkeit
Zweck der G26.3-Untersuchung
- Feststellung der körperlichen Eignung für das Tragen von schwerem Atemschutz (z. B. Pressluftatmer).
- Überprüfung der Belastbarkeit des Herz-Kreislaufsystems und der Lungenfunktion.
- Prävention gesundheitlicher Risiken durch frühzeitige Erkennung von Erkrankungen.
Untersuchungsumfang
- Ergometrie (Belastungs-EKG): Beurteilung der Herz-Kreislauf-Belastbarkeit unter körperlicher Anstrengung.
- Spirometrie: Lungenfunktionsprüfung zur Messung von Atemvolumen und -kapazität.
- Sehtest: Überprüfung der Sehschärfe und des Gesichtsfelds.
- Hörtest: Audiometrie zur Feststellung von Hörstörungen.
- Urinuntersuchung: Analyse auf Auffälligkeiten wie Eiweiß, Zucker oder Blut.
- Röntgen-Thorax: Bildgebung des Brustkorbs zur Erkennung von Lungenerkrankungen (nur bei ärztlicher Indikation).
Untersuchungsfristen
- Erstuntersuchung: Vor Aufnahme der Tätigkeit mit Atemschutzgerät der Gruppe 3.
- Nachuntersuchungen:
- Alle 36 Monate für Personen bis 50 Jahre.
- Alle 24 Monate für Personen über 50 Jahre.
- Jährlich für Personen über 50 Jahre, die umluftunabhängige Atemschutzgeräte verwenden.
Wer führt die Untersuchung durch?
- Nur Ärzte/Ärztinnen mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder „Betriebsmedizin“ dürfen die Untersuchung durchführen.
- Der Arzt muss mit den Anforderungen der Atemschutztätigkeit vertraut sein und über die notwendige apparative Ausstattung verfügen.
Bedeutung der Untersuchung
- Die G26.3-Untersuchung ist Voraussetzung für den Einsatz unter schwerem Atemschutz.
- Ohne gültige Untersuchung dürfen keine Atemschutzgeräte der Gruppe 3 getragen werden.
- Regelmäßige Untersuchungen sichern die langfristige gesundheitliche Eignung der Einsatzkraft.