Der Handscheinwerfer ist ein netzunabhängiges Beleuchtungsmittel. Er dient in der Regel zum Ausleuchten beim Vorgehen an Einsatzstellen.
Die Kopfleuchte ist ein netzunabhängiges Beleuchtungsmittel. Sie dient zum Ausleuchten beim Vorgehen in engen Räumen und bei Arbeitsverrichtungen, bei denen beide Hände frei sein müssen. Der Lampenkörper der Kopfleuchte wird am Feuerwehrhelm nach Angaben des Helmherstellers befestigt.
Flutlichtstrahler dienen dem großflächigen Ausleuchten von Einsatzstellen. Die Einsatzstelle soll blend- und schattenfrei so ausgeleuchtet werden, dass Gefahrenstellen erkannt werden sowie sicheres Retten und Arbeiten möglich ist.
Zum Aufbau von mobilen Flutlichtstrahlern werden Abzweigstück, Flutlichtstrahler, Aufnahmebrücke und Stativ einschließlich Sturmverspannung benötigt. Sie werden an der befohlenen Stelle bereitgelegt. Die Anschlussleitungen der Flutlichtstrahler werden mit den Abgängen des Abzweigstücks verbunden und das Abzweigstück an die elektrische Leitung zum Stromerzeuger beziehungsweise an die Steckdose des Leitungsrollers angeschlossen. Nach dem Ausschalten muss der Flutlichtstrahler mindestens 10 Minuten abkühlen, bevor er abgebaut und auf dem Fahrzeug verlastet wird.