Atemschutzgeräte


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Einsatzgrundsätze

Tragen von Isoliergeräten

Tragen von Filtergeräten

Atemschutzüberwachung

Notsignalgeber

Notfallmeldung

Begriffsbestimmungen


Allgemeine Einsatzgrundsätze

  • Jeder Atemschutzgeräteträger trägt die Eigenverantwortung für seine Sicherheit.
  • Atemschutzgeräte sind außerhalb des Gefahrenbereichs an- und abzulegen.
  • Vor dem Einsatz ist eine Einsatzkurzprüfung durchzuführen.
  • Zwischen zwei Atemschutzeinsätzen ist eine Ruhepause erforderlich.
  • Der Flüssigkeitsverlust der Einsatzkräfte ist durch geeignete Getränke auszugleichen. Hygiene ist vor und während der Einnahme von Speisen und Getränken zu beachten.

Einsatzgrundsätze beim Tragen von Isoliergeräten

  • Unter Atemschutzgeräten wird stets truppweise (ein Truppführer und mindestens ein Truppmann) vorgegangen. Die Einsatzkräfte eines Trupps unterstützen sich gegenseitig, insbesondere beim Anschließen des Atemanschlusses und kontrollieren den sicheren Sitz der Geräte sowie die Lage der Anschlussleitungen und der Begurtung. Der Trupp bleibt während des Einsatzes eine Einheit und tritt gemeinsam den Rückweg an. Vom truppweisen Vorgehen darf nur in besonderen Lagen, z.B. beim Einstieg in Behälter und enge Schächte unter zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen abgewichen werden. Innerhalb eines Trupps werden in der Regel gleiche Atemschutzgerätetypen verwendet.
  • An jeder Einsatzstelle muss für die eingesetzten Atemschutztrupps mindestens ein Sicherheitstrupp (Mindeststärke 0/2/2) bereitstehen. Je nach Risiko und Stärke des eingesetzten Atemschutztrupps wird die Stärke des Sicherheitstrupps erhöht. Dies gilt besonders bei Einsätzen in ausgedehnten Objekten wie Tunnelanlagen und Tiefgaragen. Der Sicherheitstrupp muss ein dem zu erwartenden Notfall angemessenes Atemschutzgerät tragen.
  • An Einsatzstellen, wo eine Gefährdung der Atemschutztrupps weitgehend ausgeschlossen oder die Rettung ohne Atemschutz möglich ist, z.B. bei Brandeinsätzen im Freien, kann auf die Bereitstellung von Sicherheitstrupps verzichtet werden.
  • Gehen Atemschutztrupps über verschiedene Angriffswege in nicht einsehbare Bereiche vor, soll für jeden dieser Angriffswege mindestens ein Sicherheitstrupp bereitstehen. Die Anzahl der Sicherheitstrupps richtet sich nach der Lagebeurteilung durch den Einsatzleiter.
  • Jeder Atemschutzgeräteträger des Sicherheitstrupps muss ein Atemschutzgerät mit Atemanschluss angelegt und die Einsatzkurzprüfung durchgeführt haben sowie nach Lage weitere Hilfsmittel (z.B. Rettungstuch) bereitgelegt haben. Es kann angeordnet werden, dass der Atemanschluss nur griffbereit ist.
  • Werden Atemschutzgeräte auf der Anfahrt im Mannschaftsraum angelegt, darf die Gerätearretierung erst nach Stillstand des Feuerwehrfahrzeugs an der Einsatzstelle gelöst werden.
  • Atemschutzgeräte mit Druckbehälter, die bei Einsatzbeginn weniger als 90 % des Nenn-Fülldrucks anzeigen, sind nicht einsatzbereit.
  • Der Truppführer muss vor und während des Einsatzes die Einsatzbereitschaft des Trupps überwachen, insbesondere den Behälterdruck kontrollieren.
  • Für den Rückweg ist in der Regel die doppelte Atemluftmenge wie für den Hinweg einzuplanen.
  • Die Einsatzdauer eines Atemschutztrupps richtet sich nach der Einsatzkraft mit dem höchsten Atemluftverbrauch innerhalb des Trupps.
  • Jeder Atemschutztrupp muss mit einem Handsprechfunkgerät ausgestattet sein. An Einsatzstellen, wo keine Atemschutzüberwachung durchgeführt wird, kann auf Handsprechfunkgeräte verzichtet werden.
  • Nach Anschluss des Atemanschlusses an das Luftversorgungssystem, bei Erreichen des Einsatzziels und beim Antritt des Rückwegs muss sich der Atemschutztrupp über Funk bei der Atemschutzüberwachung melden. Weitere Meldungen erfolgen lagebedingt.
  • Die Erreichbarkeit der vorgehenden Trupps ist wegen der begrenzten Reichweite von Sprechfunkgeräten zu überprüfen und sicherzustellen. Bricht die Funkverbindung ab, muss der Sicherheitstrupp vorrücken, bis wieder eine Funkverbindung besteht oder er den Atemschutztrupp erreicht hat. Es ist sofort ein neuer Sicherheitstrupp bereitzustellen.
  • Hat der vorgehende Trupp keine Schlauchleitung vorgenommen, ist der Rückweg anderweitig sicherzustellen (z.B. durch eine Feuerwehrleine oder ein Leinensicherungssystem). Eine Funkverbindung oder die Verwendung einer Wärmebildkamera ist nicht ausreichend.
  • Bei Unfällen mit einem Atemschutzgerät ist der Öffnungszustand des Ventils zu kennzeichnen und schriftlich festzuhalten (auch die Anzahl der Umdrehungen bis zum Schließen des Ventils). Der Behälterdruck ist ebenfalls schriftlich festzuhalten. Das Atemschutzgerät (einschließlich Atemanschluss) ist sicherzustellen. Unfälle oder Beinaheunfälle sind dem Leiter der Feuerwehr zu melden.

Einsatzgrundsätze beim Tragen von Filtergeräten

  • Filtergeräte dürfen nur eingesetzt werden, wenn ausreichend Luftsauerstoff vorhanden ist.
  • Filtergeräte dürfen nicht eingesetzt werden, wenn die Art und Eigenschaft der vorhandenen Atemgifte unbekannt sind, wenn Atemgifte vorhanden sind, gegen deren Art oder Konzentration das Filter nicht schützt, oder bei starker Flocken- oder Staubbildung.
  • Die Einsatzgrenzen der Atemfilter sind zu beachten. In Zweifelsfällen sind Isoliergeräte zu verwenden.
  • Gasfilter dürfen grundsätzlich nur gegen Gase und Dämpfe eingesetzt werden, die der Atemschutzgeräteträger bei Filterdurchbruch riechen oder schmecken kann. Eine Beeinträchtigung oder Lähmung des Geruchssinns durch den Schadstoff ist zu berücksichtigen. Die Herstellerangaben sind zu beachten.
  • Bei Verwendung von Atemfiltern ist auf Funkenflug (z.B. Trennschleifen, Brennschneiden) oder offenes Feuer zu achten (Brandgefahr).
  • Geöffnete und benutzte Atemfilter müssen nach dem Einsatz unbrauchbar gemacht und entsorgt werden. Geöffnete, unbenutzte Filter können zu Ausbildungs- und Übungszwecken verwendet werden.

Atemschutzüberwachung

Bei jedem Atemschutzeinsatz und jeder Übung mit Isoliergeräten muss eine Atemschutzüberwachung durchgeführt werden. Diese dient der Unterstützung der unter Atemschutz vorgehenden Trupps bei der Kontrolle ihrer Behälterdrücke und der Registrierung des Atemschutzeinsatzes.

Der Einheitsführer der taktischen Einheit ist verantwortlich für die Atemschutzüberwachung. Zur Unterstützung können geeignete Personen hinzugezogen werden, die die Grundsätze der Atemschutzüberwachung kennen.

Nach einem und nach zwei Dritteln der erwarteten Einsatzzeit muss die Atemschutzüberwachung den Atemschutztrupp auf die Behälterdrücke hinweisen.

Die Registrierung soll folgende Informationen enthalten:

  • Namen der Einsatzkräfte unter Atemschutz, gegebenenfalls mit Funkrufnamen
  • Uhrzeit beim Anschließen des Luftversorgungssystems
  • Uhrzeit bei 1/3 und 2/3 der erwarteten Einsatzzeit
  • Erreichen des Einsatzziels
  • Beginn des Rückzugs

Für den Atemschutznachweis sind Name des Atemschutzgeräteträgers, Datum, Einsatzort, Art des Gerätes und die Atemschutzeinsatzzeit zu registrieren.

Für die Atemschutzüberwachung sollen geeignete Hilfsmittel zur Verfügung stehen.


Notsignalgeber

Notsignalgeber erleichtern das Auffinden verunfallter Atemschutzgeräteträger durch optische und/oder akustische Signale. Es wird empfohlen, jede unter Atemschutz eingesetzte Einsatzkraft mit einem Notsignalgeber auszustatten. Die Handhabung der Notsignalgeber richtet sich nach den Gebrauchsanleitungen der Hersteller.


Notfallmeldung

Eine Notfallmeldung ist ein über Funk abgesetzter Hilferuf von in Not geratenen Einsatzkräften. Sie wird mit dem Kennwort "mayday" eindeutig und unverwechselbar gekennzeichnet und muss bei allen Notfallsituationen verwendet werden.

Notfallmeldungen werden wie folgt abgesetzt:

  • Kennwort: mayday, mayday, mayday
  • Hilfe suchende Einsatzkraft: hier [Funkrufname], [Standort], [Lage]
  • Gesprächsabschluss: mayday - kommen!

Begriffsbestimmungen

Atemanschluss

Der Atemanschluss stellt die Verbindung zwischen dem Atemschutzgerät und dem Geräteträger her. Bei der Feuerwehr wird als Atemanschluss die Vollmaske oder eine Masken/Helmkombination verwendet.

Atemschutzgerät

Ein Atemschutzgerät schützt den Geräteträger vor Atemgiften. Es besteht aus einem Atemanschluss und einem Luftversorgungssystem oder einem Atemanschluss und einem Atemfilter.

Atemschutzüberwachung

Die Atemschutzüberwachung umfasst alle Maßnahmen zur Kontrolle und Unterstützung der unter Atemschutz vorgehenden Trupps, insbesondere die Registrierung und Zeitüberwachung des Atemschutzeinsatzes. Verantwortlich ist der Einheitsführer der taktischen Einheit, der auch andere geeignete Personen zur Unterstützung hinzuziehen kann.

Behälterdruck

Der Behälterdruck ist der aktuelle Druck im Druckbehälter zum Zeitpunkt des Ablesens.

Einsatzdauer des Atemschutztrupps

Die Einsatzdauer des Atemschutztrupps ist die Zeitspanne vom Beginn des Atemluftverbrauchs oder der Filterbeatmung bis zu deren Ende.

Einsatzkurzprüfung

Eine Einsatzkurzprüfung ist eine vor dem Atemschutzeinsatz durchzuführende Sicherheitsprüfung der Atemschutzgeräte.

Filtergerät

Ein Filtergerät ist ein Atemschutzgerät, bei dem die Luft durch einen Filter strömt, bevor sie eingeatmet wird. Es besteht aus einem Filter und einem Atemanschluss.

Fülldruck

Der Fülldruck ist der Druck, mit dem die Druckbehälter für den Einsatz befüllt werden. Er hängt von der Bauart des Atemschutzgerätes ab und kann den Herstellerangaben entnommen werden. Bei Pressluftatmern beträgt er in der Regel 200 oder 300 bar.

Gasfilter

Gasfilter sind Atemfilter, die vor Gasen und Dämpfen schützen, jedoch keine Partikel zurückhalten. Beim Einsatz von Gasfiltern sind die Aufnahmefähigkeit der verschiedenen Stoffe (Filtertyp) und das Aufnahmevermögen des einzelnen Stoffes (Filterklasse) zu berücksichtigen. Gasfilter dürfen nur gegen Gase und Dämpfe eingesetzt werden, die der Atemschutzgeräteträger bei Filterdurchbruch riechen oder schmecken kann. Eine Beeinträchtigung oder Lähmung des Geruchssinns durch Schadstoffe ist zu berücksichtigen.

Gefahrenbereich

Gefahrenbereiche sind Einsatzstellen, an denen durch Atemgifte oder Sauerstoffmangel Gefahr für Menschen und Tiere besteht.

Hin- und Rückweg

Der Hinweg ist die Strecke, die der Atemschutztrupp nach Beginn der Atemluftversorgung bis zum Tätigkeitsort zurücklegt. Der Rückweg ist die Strecke vom Tätigkeitsort bis zu einem sicheren Ort, an dem der Atemanschluss abgesetzt werden kann. Für die Berechnung der verbleibenden Einsatzzeit sind die verbrauchte Atemluftmenge auf dem Hinweg und die erwartete Menge auf dem Rückweg entscheidend. Für den Rückweg ist in der Regel die doppelte Atemluftmenge einzuplanen.

Isoliergerät

Ein Isoliergerät ist ein Atemschutzgerät, das aus einem Atemanschluss und einem Luftversorgungssystem besteht und dem Benutzer ermöglicht, unabhängig von der Umgebungsatmosphäre zu atmen.

Kombinationsfilter

Kombinationsfilter sind Atemfilter, die sowohl Gase und Dämpfe aufnehmen als auch Partikel zurückhalten. Im Einsatz sind die Anwendungsgrenzen in Bezug auf Filtertyp und Filterklasse zu beachten. Bei der Feuerwehr werden häufig Kombinationsfilter vom Typ ABEK2-P3 verwendet.

Leinensicherungssystem

Leinensicherungssysteme bestehen aus speziell gestalteten Leinen und dienen der besseren Orientierung und dem Wiederauffinden des Rückwegs für Atemschutztrupps, die bei eingeschränkter Sicht ohne Schlauchleitung in großflächigen Räumen vorgehen. Sie helfen auch beim Auffinden vermisster Atemschutztrupps.

Notsignalgeber

Ein Notsignalgeber ist ein Gerät, das das Auffinden von in Not geratenen Atemschutzgeräteträgern durch optische und/oder akustische Signale erleichtert.

Sicherheitstrupp

Der Sicherheitstrupp ist ein mit Atemschutzgeräten ausgerüsteter Trupp, dessen Aufgabe es ist, im Notfall unverzüglich Hilfe zu leisten. Sicherheitstrupps können zusätzliche Aufgaben übernehmen, solange sie jederzeit ihrer Hauptaufgabe nachkommen können und der Einsatzerfolg nicht gefährdet wird.