Bei ausgelösten Airbags:
- Arbeiten im Bereich des Airbags können unter Beachtung der üblichen Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt
werden.
- Die freigesetzten Gase sind in den geringen Mengen unbedenklich.
- Bei der Übergabe der Patienten sollte auf den ausgelösten Airbag hingewiesen werden, da verdeckte
Verletzungen möglich sind.
- Zweistufige Airbags füllen sich initial zu 60–80%; die zweite Stufe wird in der Regel zur Entsorgung
mitgezündet.
Bei nicht ausgelösten Airbags:
- Zündung vollständig ausschalten, jedoch den Schlüssel nicht abziehen, um automatische Sitzbewegungen zu
verhindern.
- Wenn möglich, die Batterie abklemmen. Bei unbekanntem Einbauort im Motorraum suchen; bei Transportern oft
unter dem Fahrersitz.
- Einige Fahrzeuge besitzen zwei Batterien. Um sicherzustellen, dass die Stromversorgung komplett unterbrochen
ist, kann der Warnblinker betätigt werden. Erlischt er nicht, ist möglicherweise noch eine Batterie aktiv.
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Den Entfaltungsbereich der Airbags freihalten und folgende Sicherheitsabstände einhalten:
- Seitenairbags: 30 cm
- Fahrerairbag: 60 cm
- Beifahrerairbag: 90 cm
- Keine Werkzeuge auf Airbags ablegen.
- Im Brandfall können Airbags durch Hitzeeinwirkung auslösen; daher ist besondere Vorsicht geboten.
- Nicht in Gasgeneratoren schneiden. Bei Fahrzeugen mit Seitenairbags im Dach- oder B-Säulenbereich sollte vor
Schneidarbeiten die Innenverkleidung entfernt werden, um die Gasgeneratoren zu lokalisieren und
Beschädigungen zu vermeiden.
- Der Einsatz von Airbag-Rückhaltesystemen ist fragwürdig, da sie bei Auslösung zum Geschoss werden oder
Fahrzeugteile beschädigen können.
- Die Airbag-Steuereinheit befindet sich häufig auf dem Mitteltunnel in der Nähe des Schaltknüppels. Bei nicht
sicher unterbrochener Stromversorgung sollten hier keine hydraulischen Rettungsgeräte eingesetzt werden.